Notdienst der Elektro-Innung Bremen

Notdienst

Innungsnotdienst

Die Elektro-Innung Bremen verfügt seit Jahren über einen Notdienst, den Sie nach Feierabend und an Wochenenden unter der Rufnummer 0421/30 20 10 erreichen können.

Sie werden automatisch mit der Notrufzentrale der Innung verbunden. Bitte bedenken Sie, dass die Beauftragung eines Notdienstbetriebes deutlich teurer ausfällt als an normalen Werktagen.

Bedingungen für den Notdienst

Gegenstand dieses Auftrages ist die Behebung eines Notstandes, damit eine drohende Gefahr beseitigt wird, die beispielsweise durch Störungen an der Elektroanlage oder Ausfallen einer elektrischen Heizung entstehen kann. Deshalb werden die erforderlichen Arbeiten ausschließlich auf der Grundlage der Vorschriften über den Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB) ausgeführt. Vertragsinhalt ist die Tätigkeit als solche, eine Verpflichtung zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder Arbeitsergebnisses wird nicht übernommen. Wenn darüber hinausgehende Arbeiten verrichtet werden sollen, die überlicherweise durch Handwerksbetriebe übernommen werden, bedarf es dazu eines besonderen und neuen Auftrages, für den die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin gelten. Haftungs- und Gewährleistungsansprüche werden ausgeschlossen. Bleibt die Dienstleistung ohne Erfolg, können daraus keine Ansprüche hergleitet werden. Die Auftragnehmerin wird sich bemühen, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mittelen mindestens eine provisorische Behebung des Notstandes zu erreichen. Für alle Beschädigungen - auch des Eigentums Dritter - hat der Auftraggeber aufzukommen. Bei feuergefährlichen Arbeiten hat der Auftraggeber alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen selber zu treffen. Die Auftragnehmerin behält sich das Eigentums- und Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor, soweit nciht die Gegenstände durch erfolgten Einbau wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind.

Die Vergütung wird sofort mit Rechnungserteilung und ohne Abzug fällig.